Rat

Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Genossenschaftsversammlung für 5 Jahre gewählt werden. Er setzt sich zusammen aus 10 Vertretern der Genossen und 5 Arbeitnehmervertreter/-innen. Der Genossenschaftsrat wählt den Vorstand und überwacht die Führung der Geschäfte durch ihn.

 


Der Genossenschaftsrat besteht aus:

    4   Vertretern der Städte und Gemeinden,
    1   Kreisvertretern,

      Bergwerksvertretern,

    1   Vertretern der Unternehmen der öffentl. Wasserversorgung,

    1   Vertretern der gewerblichen Unternehmen,
    5   Arbeitnehmervertretern