Abwasserbeseitigungskonzept

Die LINEG ist als Abwasserverband gesetzlich verpflichtet „der zuständigen Behörde für die Gemeindegebiete innerhalb des Verbandsgebietes im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden eine Übersicht über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vorzulegen“ (§ 54 LWG, Abs. 3).

 

Die Erstellung erfolgt nach den Vorgaben der aktuellen Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist alle 6 Jahre fortzuschreiben. „Sofern sich zeitliche oder inhaltliche Änderungen im Abwasserbeseitigungskonzept ergeben, ist der Abwasserverband verpflichtet, bis zum 31.03. über die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu berichten. Hierzu ist die Liste mit den notwendigen Maßnahmen zu aktualisieren und der oberen Wasserbehörde auf elektronischem Wege zu übersenden.“


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