Struktur

Die LINEG verwaltet sich selbst. Sie steht unter der Rechtsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wahrgenommen wird.

 

Unsere Mitglieder (Genossen) sind die Städte, Gemeinden und Kreise, soweit sie ganz oder teilweise im Genossenschaftsgebiet liegen, ferner die Eigentümer der ganz oder teilweise in unserem Gebiet liegenden Bergwerke sowie die gewerblichen Unternehmen und die Eigentümer von Grundstücken, Verkehrsanlagen und sonstigen Anlagen, soweit sie den satzungsmäßigen Mindestbeitrag erreichen.

 

Organe der LINEG sind:

  • die Genossenschaftsversammlung
  • der Genossenschaftsrat und
  • der Vorstand