EU-Wasserrahmenrichtlinie

Hinter der Abkürzung EU-WRRL verbirg sich ein Meilenstein der Wasserpolitik in Europa: die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Vereinfacht ausgedrückt ist diese ein mehrstufiger Handlungsplan für den Schutz und die Bewirtschaftung aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Bis 2015 soll flächendeckend ein „guter Zustand“ beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial für erheblich überformte Gewässer erreicht werden. Bewertet werden unter anderem das pflanzliche und das tierische Leben in einem Gewässer sowie die chemische Qualität des Wassers. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist für das Erreichen des „guten Zustandes“ zweimal um jeweils sechs Jahre verlängert werden, letztlich also bis ins Jahr 2027.

 

Weiterführende Informationen zur EU-WRRL und einen Datenüberblick gibt es auf der Seite des Umweltministeriums unter: www.umwelt.nrw.de