Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Genossenschaftsversammlung für 5 Jahre gewählt werden. Er setzt sich zusammen aus 10 Vertretern der Genossen und 5 Arbeitnehmervertreter/-innen. Der Genossenschaftsrat wählt den Vorstand und überwacht die Führung der Geschäfte durch ihn.
Der Genossenschaftsrat besteht aus:
4 Vertretern der Städte und Gemeinden,
1 Kreisvertretern,
3 Bergwerksvertretern,
1 Vertretern der Unternehmen der öffentl. Wasserversorgung,
1 Vertretern der gewerblichen Unternehmen,
5 Arbeitnehmervertretern