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  • Nahaufnahme von Glas-Messpipetten und Laborgeräten im Zentrallabor

    UNSER ZENTRALLABOR

Zentrallabor – Umweltanalytik & Beratung

Die LINEG betreibt in Moers ihr Zentrallabor. Es ist ein Haus der High-Tech-Analysen, in dem ein breites Spektrum an Untersuchungen sowie Beratungen zur Ökologie, Biologie und Chemie angeboten werden. Seit dem Jahr 2003 ist es durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) anerkannt und zugelassen.

Ansprechpartner

Laborleitung
Dr. Fabian Itzel
Telefon 02842 / 960 - 301
Mail: lineg.labor@lineg.de

Stellv. Laborleitung
Dr. Carmen Gallas, Dipl.-Biologin
Telefon 02842 / 960 - 301
Mail: lineg.labor@lineg.de

Untersuchungen und wasserwirtschaftliche Dienstleistungen:

  • Stehende und fließende Gewässer
  • Grund-, Roh- und Trinkwasser
  • Abwasser, Schlamm und Gas
  • Bearbeitung von Projekten des Umweltbereiches mit biologisch-chemischen, verfahrenstechnischen und juristischen Aspekten
  • Qualitätsmanagement
Nähere Informationen zum Leistungsspektrum des Zentrallabors sind hier aufgelistet.
Unsere Dienstleistungen bieten wir auch über die Tochterfirma LINTEC an.

Ziele unserer Umweltanalytik & Beratung

Unsere chemischen, biologischen, bakteriologischen und limnologischen Untersuchungen, unsere Bearbeitung zahlreicher Umweltfragestellungen und unsere Beratung erfolgen mit dem Ziel

  • rundum qualitätsgesicherte Leistungen gem. dem Stand der Technik unter Beachtung der aktuellen Umweltgesetzgebung zu liefern - denn Qualität erhöht die Wirtschaftlichkeit.
  • im Interesse unserer Kunden ökologisch sowie technisch sinnvolle und ökonomisch optimale Lösungen zu erarbeiten.
  • zuverlässige, kompetente Arbeit, Termineinhaltung und ein akzeptables Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten.

Höchste Qualität – akkreditierte Labor-Dienstleistungen für Wasseranalytik

Unser Zentrallabor ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Berlin akkreditiert und betreibt ein Qualitätssicherungssystem gemäß DIN EN ISO/IEC 17025, das die relevanten Anforderungen der DIN EN ISO 9001 erfüllt.

Es liegen Anerkennungen und Notifizierungen als Untersuchungsstelle vor, für

  • Rohwasser-Analytik nach § 50 Landeswassergesetz NW (geeignetes Labor)
  • Trinkwasser-Analytik nach § 43 der Trinkwasserverordnung
  • Abwasseranalytik nach §§ 60 und 60 a Landeswassergesetz NW (geeignetes Labor)
  • Sicker-, Oberflächen- und Grundwasser-Analytik nach § 16 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)

Weiterhin liegt die Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gem. § 44 Infektionsschutzgesetz vor.

Qualitätsnachweise