Als Grundwasser wird allgemein das Wasser unterhalb der Erdoberfläche bezeichnet. Es ist ein wichtiger Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Grundwasser ist für Menschen von besonderer Bedeutung und gilt daher als unbedingt schützenswert. Es wird vielfach für die Gewinnung von Trinkwasser genutzt. Auch für Pflanzen und Tiere ist oberflächennahes Grundwasser zur Versorgung überlebenswichtig.
Grundsätzlich unterliegt das Grundwasser natürlichen Schwankungen – je nach geologischen Verhältnissen, dem Maß der Nutzung und der Höhe des Verbrauches sowie den klimatischen Verhältnissen.
Die Neubildung von Grundwasser ist von vielen Faktoren abhängig: zum Beispiel von der Menge des Niederschlages, von der Verdunstung durch Wärme und infolge der Vegetation, vom Abfluss von Oberflächenwasser oder von der Durchlässigkeit des Bodens.
Am Niederrhein bildet sich von Natur aus vor allem im Winterhalbjahr neues Grundwasser. Die Wasserwirtschaft, also auch die LINEG, richtet sich nach diesem natürlichen Jahresverlauf. Ein sogenanntes Wasserwirtschaftsjahr beginnt am 1. November eines Jahres und endet am 31. Oktober des Folgejahres.
Niederrhein – der wesentliche Faktor, der die Landschaft prägt, steckt bereits im Namen: der Rhein. Das Gelände links und rechts des Flusses ist von Natur flach und grundwasserreich. Der Rhein beeinflusst die Grundwasserstände bis zu 15 Kilometern ins Landesinnere hinein. Vereinfacht ausgedrückt: Bei einem niedrigen oder mittleren Rheinpegel strömt Grundwasser in Richtung des Flusses ab. Bei einem hohen Rheinpegel kann kein Grundwasser in Richtung des Flusses strömen – in der Folge staut sich das Grundwasser auf, das heißt die Grundwasserstände im Landesinneren steigen an. In direkter Nähe zum Rhein sind Schwankungen des Grundwasserstandes von bis zu sechs Metern möglich. Zu beachten gilt, dass das Grundwasser im Landesinneren stets zeitverzögert auf die Entwicklung der Rheinpegelstände reagiert.
Eine der Hauptaufgaben der LINEG ist die Regelung des Grundwassers in sogenannten Bergsenkungsgebieten innerhalb des Verbandsgebietes. Diese Aufgabe wurde mit dem Abbau von Steinkohle und Steinsalz notwendig; es handelt sich dabei um eine gesetzliche Aufgabe für die Ewigkeit.
In Folge der Steinkohlengewinnung kam es und in der Folge der Steinsalzgewinnung kommt es innerhalb der Abbauflächen zu Bergsenkungen, sprich zu einem Absenken des Bodens. Dadurch verringert sich stellenweise der Flurabstand, das heißt der Abstand zwischen der Geländeoberkante und dem Grundwasser verändert sich. Aufgabe der LINEG ist es laut LINEG-Gesetz, in Bergsenkungsgebieten den Grundwasserstand auf einem vorbergbaulichen Niveau zu halten.
Die LINEG erfüllt ihre gesetzliche Aufgabe mit Hilfe von Steuer- und Förderbrunnen. Damit wird der Grundwasserstand bedarfsgerecht gesenkt, es wird das Maß der jeweils eingetretenen Bodensenkungen ausgeglichen.
Die LINEG beobachtet in ihrem Verbandsgebiet das Grund- und Oberflächenwasser. Dazu betreiben wir mehr als 2.000 Grundwassermessstellen und mehr als 350 Gewässerpegel. Die eigens erhobenen Daten werden durch die Ergebnisse von rund 350 Messpunkten von Fremdbetreibern ergänzt.
Die Kenntnis über den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand ist für Bauherren und Besitzer von Immobilien wichtig. Bei einem Neubau in unserem Verbandsgebiet sollte diese Auskunft im Zuge der Planung bei der LINEG eingeholt werden. In Bergsenkungsgebieten gilt seit Langem eine gesetzliche Pflicht für Architekten, eine Auskunft über den Grundwasserstand einzuholen.
Die LINEG teilt auf Anfrage die Höhe des Grundwasserstandes mit. Das entsprechende Formular ist im Bereich Service & Kontakt zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Erstellung eine Bearbeitungsgebühr erheben (siehe Gebührenkatalog).