Der Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen gehört zum Selbstverständnis der LINEG und ist darüber hinaus auch gesetzlich vorgeschrieben im Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG).
Gleichstellung ist mehr als das Tolerieren aller Geschlechter und der Abbau von Benachteiligungen. Damit ist ein aktives Umgestalten der Rahmenbedingungen gemeint. Ziel ist es, dass alle Geschlechter bzw. die Vielfalt und Verschiedenartigkeit von Menschen bei der LINEG ihren Platz finden. Dazu gehört auch, das Arbeits- mit dem Privatleben gut vereinbaren zu können.
Es lohnt sich für ein Unternehmen, all die vielfältigen Fähigkeiten der Beschäftigten zu nutzen, unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Herkunft.