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M E N U

  • Eingang des LINEG-Gebäudes im Abendlicht mit skulpturalem Wasserrad und Figuren-Silhouetten

    LINEG – Wasserwirtschaftsverband
    am linken Niederrhein

Regionales Wassermanagement

Die LINEG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unser Wasserwirtschaftsverband wurde am 29. April 1913 in Moers gegründet, genehmigt durch einen Erlass des preußischen Königs Wilhelm II.

Bei der Gründung spielten zwei Dinge eine wesentliche Rolle, die noch heute wichtig sind: die Natur und der Bergbau. Die Landschaft ist flach, grundwasserreich und wird vom Rhein stark beeinflusst.

Der Abbau von Kohle und Salz hinterlässt Bodensenkungen, die das natürliche Fließverhalten von Gewässern und Grundwasser beeinflussen. Ein regionales Wassermanagement gehört zur Daseinsvorsorge für die Region.

Aus dem „Verein zur Aufstellung eines Entwässerungsplans für das linksniederrheinische Industriegebiet“ ist ein sondergesetzlicher Wasserwirtschaftsverband entstanden, dessen Aufgaben sich aus dem LINEG-Gesetz ergeben.

„Sie dient dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen ihrer Mitglieder.“

Zitat aus dem LINEG-Gesetz über die LINEG (§ 1, Absatz 1)

Verbandsgebiet & Standorte

Zahlen aus unserer Wasserwirtschaft

Verbandsgebiet


Wasserläufe


Niederschlag Ø/Jahr


Kläranlagen


Vorflutpumpanlagen


Grundwasserpumpanlagen


Abwasserpumpanlagen


Hochwasserpumpanlagen


Regen- und Ausgleichsbecken


Wirtschaftszahlen der LINEG

Die LINEG arbeitet nach den Vorgaben des LINEG-Gesetzes sowie der LINEG-Satzung und wirtschaftet nach dem kaufmännischen Rechnungswesen. Sie stellt einen Wirtschaftsplan auf, um die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben planen, umsetzen und kontrollieren zu können.

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wurde von der Genossenschaftsversammlung am 18. Dezember 2025 gefasst. Der Wirtschaftsplan wurde festgesetzt

  • Im Erfolgsplan in den Erträgen und den Aufwendungen auf je 89.911.000
  • Im Vermögensplan in den Einnahmen und den Ausgaben auf je 39.488.000

Erfolgsplan

Balkendiagramm Erfolgsplan: Erträge gesamt 83,1 Mio. €, davon Beiträge 79,2; Umlage 1,2; Sonstige 2,7 – Aufwendungen: Personal 31,7; Material 27,9; kalkulatorische Kosten 16,6; Abwasserabgabe 1,2; Sonstige 5,7

Vermögensplan

Balkendiagramm Vermögensplan: Einnahmen – Abschreibungen 13,2; Kredite 24,4; Zuwendungen 1,5; Sonstige 0; Ausgaben – Investitionen 32,6; Tilgung 6,5; Sonstige 0; Gesamt 39,1 Mio. €

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss 2024 wurde in der Genossenschaftsversammlung der LINEG am 18. Dezember 2025 genehmigt.

Organe & Mitglieder

Die LINEG ist eine Genossenschaft. Ihre Mitglieder müssen einen Bezug zum Verbandsgebiet haben. Genossen sind Städte, Gemeinden und Kreise, Eigentümer von aktiven und stillgelegten Bergwerken, Träger der öffentlichen Wasserversorgung, Unternehmen, die in relevanter Menge Grundwasser fördern oder Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen, Betreiber oder Besitzer von Verkehrs- und sonstigen Anlagen, die ein Handeln der LINEG notwendig machen.

Die LINEG finanziert sich durch Beiträge ihrer Genossen (Spitzabrechnung). Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist ein satzungsgemäßer Mindestbeitrag.

Die Organe der LINEG sind

  • Genossenschaftsversammlung
  • Genossenschaftsrat
  • Vorstand

Genossenverteilung der LINEG

13 (+1) kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden
3 Kreise
6 Bergwerkseigentümer
3 Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung
22 gewerbliche Unternehmen

Ringdiagramm ‚Genossen der LINEG‘ mit Segmenten: 22, 13(+1), 6, 4 und 3

Genossenschaftsversammlung

Die Genossenschaftsversammlung als oberstes Organ besteht aus höchstens 101 Delegierten. Die Zahl der Delegierten der einzelnen Genossengruppen wird durch die Höhe des zu entrichtenden Beitrages im Verhältnis zur durchschnittlichen Jahresumlage aller Genossen bestimmt. Außerdem gehört der Versammlung ein gewähltes Mitglied der Landwirtschaftskammer an. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört, über die Satzung, die Veranlagungsrichtlinien, den Wirtschaftsplan sowie die 5-Jahresübersichten zu beschließen. Sie wählt die Mitglieder des Genossenschaftsrates. Die Amtszeit der Delegierten beträgt 5 Jahre.

Auf die einzelnen Genossengruppen entfallen

Genossengruppe 1: kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden (4)
Genossengruppe 2: Kreise (52)
Genossengruppe 3: Eigentümer der Bergwerke (42)
Genossengruppe 4: Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung (0)
Genossengruppe 5: Gewerbliche Unternehmen (0)

Ringdiagramm ‚Delegiertenverteilung in der Genossenschaftsversammlung‘ mit Segmenten 52, 42, 04 und 0

Genossenschaftsrat

Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Genossenschaftsversammlung für 5 Jahre gewählt werden. Er setzt sich zusammen aus 10 Vertretern der Genossen und 5 Arbeitnehmervertreter/-innen. Der Genossenschaftsrat wählt den Vorstand und überwacht die Führung der Geschäfte durch ihn.

Der Genossenschaftsrat besteht aus

5 Arbeitnehmervertretern
4 Vertretern der Städte und Gemeinden
1 Kreisvertreter
3 Bergwerksvertretern
1 Vertreter der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung
1 Vertreter der gewerblichen Unternehmen

Ringdiagramm ‚Delegiertenverteilung in der Genossenschaftsversammlung‘ mit Segmenten 52, 42, 04 und 0

Vorstand der LINEG

Porträt des Vorstands Volker Kraska im Anzug mit Brille vor unscharfem Springbrunnen

Dipl.-Ing. Volker Kraska

Der Vorstand der LINEG ist ein Ein-Personen-Vorstand, der die laufenden Geschäfte verantwortet. Seine Arbeit wird durch den Genossenschaftsrat kontrolliert.

Der Vorstand der LINEG wird durch den Genossenschaftsrat auf jeweils 5 Jahre gewählt. Er arbeitet nach Maßgabe des LINEG-Gesetzes und der LINEG-Satzung.

LINEG-Gesetz

Die LINEG übernimmt als sondergesetzlicher Wasserwirtschaftsverband staatliche Aufgaben im Rahmen der Wasserwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Oberste Aufsichtsbehörde ist das NRW-Umweltministerium. Grundlage für die Arbeit der LINEG ist das „Gesetz über die linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft“ (LINEGG), es wurde am 7. Februar 1990 vom NRW-Landtag beschlossen.

Im LINEG-Gesetz sind die Aufgaben der Genossenschaft definiert:

Wasser strömt unter Druck aus einem Kanalrohr auf die Straße

Regelung des Wasserabflusses und Sicherung des Hochwasserabflusses

Ruhiger See mit klarem Ufer und Wolkenspiegelung, Baumreihe im Hintergrund

Unterhaltung oberirdischer Gewässer

Sonnendurchfluteter Bachlauf mit dichtem Grün und blühenden Wildpflanzen

Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand

Gelbe Pegellatte in grün bewachsenem Graben mit Wasserpflanzen

Regelung des Grundwasserstandes in Bergsenkungsgebieten

Wasser wird aus einer Flasche in ein Glas gegossen

Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Trink- und Betriebswasserversorgung

Luftaufnahme einer Kläranlage mit zwei runden Belebungsbecken

Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes

Mitarbeiter in Schutzkleidung bedient eine Anlage zur Abwasseraufbereitung auf dem Gelände einer Kläranlage

Entsorgung der Abfälle, die bei der Erfüllung aller Aufgaben anfallen

Klares, oberirdisches Gewässer mit Steinen und grüner Uferbepflanzung in einer natürlichen Landschaft

Schutz vor Abwassereinleitungen oder nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers

Reihenweise Probenröhrchen im Laborträger

Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse

LINTEC – eine Tochter der LINEG

Die Abkürzung LINTEC steht für: Linksniederrheinische Gesellschaft für Wasser- und Abwassertechnik mbH. Das Tochterunternehmen der LINEG wurde im Jahr 1997 gegründet. Es bietet akkreditierte Labor-Dienstleistungen für die Wasseranalytik an.

Das Leistungsspektrum der LINTEC umfasst:

  • Abwasser: Technik, Instandhaltung und Anlagenbetrieb
  • Grundwasser: Mathematische Modellbetrachtungen, Gutachten
  • Fließ- und Stillgewässer: Limnologie, Güteberichte und Konzepte
  • Umweltanalytik: Anorganik, Organik, Mikrobiologie und Beratung
  • Wasserwirtschaftliche Ingenieurleistungen: Planungen, Baubegleitung, Spezialprojekte

Einfache schwarze Strichzeichnung von zwei Personen, eine steht vor der anderen

Geschäftsführung

Dipl.-Ing. Volker Kraska
Telefon: 02842 / 960 - 0

Guido Schütz, Prokurist
Telefon: 002842 / 960 - 0

Dr. Fabian Itzel, Prokurist
Telefon: 02842 / 960 - 0

Einfache schwarze Strichzeichnung einer Stecknadel

LINTEC

Friedrich-Heinrich-Allee 64
47475 Kamp-Lintfort

Telefon: 02842 / 960 - 0
E-Mail: LINTEC@lineg.de