Naturnaher Ausbau von Gewässern

Ziel – unsere Gewässer in einen guten Zustand zu bringen

Hinter der Abkürzung EU-WRRL verbirg sich ein Meilenstein der internationalen Wasserpolitik: die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Diese trat im Jahr 2000 in Kraft und ist ein mehrstufiger Handlungsplan für den Schutz und die Bewirtschaftung von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Bis zum Jahr 2027 soll flächendeckend ein „guter Zustand“ beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial für alle Gewässer erreicht werden. Bewertet werden unter anderem das pflanzliche und das tierische Leben in einem Gewässer sowie die chemische Qualität des Wassers.

Die LINEG definierte in Bewirtschaftungs- und Umsetzungsfahrplänen mehr als 1.000 Einzelmaßnahmen in ihrem Verbandsgebiet, um die Ziele der EU-WRRL zu erreichen. Daraus leiteten wir fortlaufende Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Gewässer ab, die seither umgesetzt werden. Auch resultieren daraus Renaturierungen von Gewässerabschnitten. Mit einem naturnahen Ausbau von Gewässern können mehrere Ziele erreicht werden: eine ökologische Aufwertung des Wasserlaufes, die Stärkung der Klimaresilienz eines lokalen Ökosystems, die Förderung der Biodiversität, stellenweise auch ein verbesserter Hochwasserschutz.


Beispiele für nachweislich erfolgreiche Renaturierungen im LINEG-Gebiet gibt es bereits viele:

  • an der Alpschen Ley in Alpen
  • an der Großen Goorley im Zechenpark in Kamp-Lintfort
  • am Moersbach im Schloss- und Freizeitpark in Moers
  • am Plankendickskendel in Neukirchen-Vluyn
  • am Winterswicker Abzugsgraben in Rheinberg
  • am Landwehrbach in Rheurdt