Korruptionsprävention
Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts tragen wir eine besondere Verantwortung
Unser Handeln orientiert sich an den Grundsätzen von Rechtskonformität, Transparenz, Integrität und dem Gemeinwohl.
Korruptionsprävention ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensführung. Wir sind bestrebt, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehlverhalten konsequent zu vermeiden und eine Unternehmenskultur zu fördern, die auf Verantwortungsbewusstsein und Offenheit basiert.
Die LINEG verfügt über etablierte Strukturen zur Prävention, Sensibilisierung und Prüfung potenzieller Risiken. Alle Mitarbeitenden sind zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet.
Um möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig begegnen zu können, haben wir eine interne Anlaufstelle eingerichtet, an die sich unsere Mitarbeitenden bei Verdachtsmomenten oder Beobachtungen wenden können. Auch anonyme Hinweise sind möglich und werden vertraulich behandelt.
Gemäß § 7 i. V. m § 1 Abs. 1 Nr. 4 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen die Mitglieder der Organe der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der Einrichtung schriftlich oder elektronisch Auskunft über Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und/oder in Organen öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Form erteilen. Veröffentlichung nach § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG).
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