Mitglieder und Organe
Mitglieder (Genossen) der LINEG sind die Städte, Gemeinden und Kreise, soweit sie ganz oder teilweise im Genossenschaftsgebiet liegen, ferner die Eigentümer der ganz oder teilweise im Genossenschaftsgebiet liegenden Bergwerke sowie die gewerblichen Unternehmen und die Eigentümer von Grundstücken, Verkehrsanlagen und sonstigen Anlagen, die Maßnahmen der Genossenschaft verursachen.
Die Organe der Genossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand. Die Genossenschaftsversammlung als oberstes Organ besteht aus höchstens 101 Delegierten, die von den Genossen entsprechend der Höhe der Jahresbeiträge entsandt werden. Zu den wesentlichsten Aufgaben gehört, über die Satzung, die Veranlagungsrichtlinien, den Wirtschaftsplan sowie die 5-Jahresübersichten zu beschließen. Die Amtszeit der Delegierten beträgt 5 Jahre. Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Genossenschaftsversammlung für 5 Jahre gewählt werden. Er setzt sich zusammen aus 10 Vertretern der Genossen und 5 Arbeitnehmervertretern.
Der Genossenschaftsrat wählt den Vorstand und überwacht die Führung der Geschäfte durch ihn. Der Vorstand ist ein Ein-Personen-Vorstand, der für die laufenden Geschäfte der Genossenschaft verantwortlich ist.


