Einführung
Die LINEG hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts, geregelt durch das LINEG-Gesetz vom 7. Februar 1990, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Dezember 2007, den gesetzlichen Auftrag, die Entsorgung der bei der Durchführung der genossenschaftlichen Aufgaben anfallenden Abfälle vorzunehmen.
Aufgrund der vielfältigen und unterschiedlichen Aufgaben der LINEG fallen eine Vielzahl verschiedener Abfallarten an. Die "abfallrelevantesten" Bereiche der LINEG sind der Klär- und Pumpanlagenbetrieb, die Gewässerunterhaltung und die Bau- und Instandsetzung.
Da die LINEG nicht über Entsorgungs- oder Aufbereitungsanlagen verfügt, nutzt sie zur Erfüllung ihrer Entsorgungspflicht die zur Verfügung stehenden Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und privater Entsorgungsunternehmen. Hierbei kommen ausschließlich Firmen zum Einsatz, die am Markt allgemein übliche Verlässlichkeit vorweisen können (zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe).
Bei der Auswahl der Unternehmen wird neben dem ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgungsweg auch auf die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Entsorgung geachtet und Wert gelegt. In Anlehnung an den Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Bezirksregierung Düsseldorf und dem vorhandenen dichten Netz der Entsorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen, ist eine auf die Belange der LINEG abgestimmte Entsorgung ihrer Abfälle stets gewährleistet.
Aufgrund der dichten Entsorgungsstruktur können weite Abfalltransporte vermieden werden.


